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Brutto-Netto, Immobilien, Kredit und mehr – mit echten Steuerdaten 2026. Bayern-First mit lokalen Preisen für München, Nürnberg und Augsburg.

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kostenlos & werbefrei
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Grunderwerbsteuer-Vergleich
6
mit lokalen Preisdaten
2026
aktuell und geprüft
Brutto-Netto – SchnellrechnerLive
500 €3.500 €15.000 €
Nettolohn
2.140 €
Abzüge
1.360 €
Netto-Quote61 %
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Steuerklasse I · Bayern · Keine Kirchensteuer · SV-Sätze 2026

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Bayern-First

Immobilien in Bayern:
3,5 % Grunderwerbsteuer

Bayern hat mit 3,5 % den bundesweit niedrigsten Grunderwerbsteuersatz – seit 2006 unverändert. Bei einem Kaufpreis von 500.000 € sparen Sie gegenüber NRW (6,5 %) exakt 15.000 €.

München8.200 €/m²Rendite: 2,8 %
Nürnberg4.100 €/m²Rendite: 4,2 %
Augsburg4.500 €/m²Rendite: 3,8 %
Alle Bayern-Rechner

Grunderwerbsteuer-Vergleich 2026

Alle 16 Länder →
Bayern
3.5 %
Baden-Württemberg
5.0 %
Hamburg
5.5 %
Hessen / Berlin
6.0 %
NRW / Brandenburg
6.5 %
Vollständiger Bundesländer-Vergleich
Echte Daten 2026
SV-Sätze, EStG-Formeln und Grunderwerbsteuersätze aus offiziellen Quellen
Echtzeit-Berechnung
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Keine Datenweitergabe
Alle Eingaben bleiben lokal – keine Übertragung an Server

Finanzrechner für Deutschland – kostenlos und aktuell

FinanzRechner24.net bietet kostenlose Finanz- und Steuerrechner für Deutschland, die auf den aktuellen gesetzlichen Grundlagen für 2026 basieren. Unser Brutto-Netto-Rechner verwendet die offiziellen Einkommensteuerformeln nach §32a EStG 2026 sowie die Sozialversicherungssätze 2026 (Krankenversicherung 14,6 % + 2,9 % Zusatzbeitrag, Rentenversicherung 18,6 %, Pflegeversicherung 3,6 %, Arbeitslosenversicherung 2,6 %). Der Grundfreibetrag beträgt 2026 exakt 12.348 Euro.

Der Nebenkostenrechner für Immobilien berücksichtigt die Grunderwerbsteuersätze aller 16 Bundesländer. Bayern profitiert dabei besonders: Mit 3,5 % hat der Freistaat den bundesweit niedrigsten Grunderwerbsteuersatz – ein erheblicher Vorteil gegenüber Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen oder Brandenburg (je 6,5 %). Unser Grunderwerbsteuer-Vergleich zeigt alle 16 Bundesländer auf einen Blick.

Der AfA-Rechner berücksichtigt die neuen Abschreibungssätze nach dem Wachstumschancengesetz 2024: Für Neubauten ab dem 1. Januar 2023 gilt ein erhöhter linearer AfA-Satz von 3,0 % (bisher 2,0 %). Zusätzlich steht die degressive AfA von 5,0 % nach §7 Abs. 5a EStG sowie die Sonder-AfA nach §7b EStG zur Verfügung.